Implantatkosten und Krankenversicherung

Internationale Implantatstiftung

Wir sind eine gemeinnützige und wissenschaftlich ausgerichtete Stiftung des Privatrechts, die Patientenerfahrungen und Ergebnisse von
Zahnimplantat-Versorgungen nach Knochenaufbau
erfassen und bewerten möchte.

Ziel ist die Erstellung einer Studie zur dentalen Versorgungsrealität in Deutschland / Österreich / Schweiz.

Einsender (Patienten u.a.) erhalten eine fachliche Einschätzung und Bewertung, kostenfrei und vertraulich.

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Internationale Implantatstiftung München
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Implantatkosten und Krankenversicherung

Eine umfassende zahnärztlich-implantologische Versorgung kann zeit- und kraftraubend sein. Mitunter setzen sich die Anstrengungen fort, wenn die tariflichen Erstattungsansprüche der Behandlungskosten bei den Kostenträgern zu realisieren sind. Die Zahnzusatzversicherungen, die monatliche Beiträge von beginnend mit 9,- EUR im Monat für Erwachsene vorsehen, sind nicht unumstritten. Hier mag die Frage angebracht sein, wie derartige private Krankenversicherungsgesellschaften die Kostenkalkulation vornehmen, wo doch mitunter derartige Behandlungen und Versorgungen sich im deutlich fünfstelligen Bereich bewegen. Die privat krankenvollversicherten Versicherungsnehmer sehen sich seit Jahren stetigen Beitragsanstiegen ausgesetzt.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete kürzlich über die Möglichkeit, für langjährig privat krankenvollversicherte Versicherungsnehmer, sich in einen günstigeren Tarif umstufen zu lassen, ohne sich einer erneuten Risikoüberprüfung unterziehen zu müssen. Dort wird berichtet, dass Versicherungsnehmer, die jünger als 55 Jahre sind, in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können, freilich unter Verlust der bislang in der privaten Krankenversicherung gebildeten Altersrückstellungen. Ein Wechsel in eine andere private Krankenversicherung sei unter Mitnahme dieser Altersrückstellungen möglich. Hervorgehoben wird aber vor allem ein Wechsel des Tarifes innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft, und zwar in einen Tarif, in dem entsprechend risikogerecht auch geringere Gesundheitsaufwendungen veranlasst sind, so dass insgesamt eine günstigere Prämienkalkulation ermöglicht sei. Die FAZ berichtet davon, dass so bei gleich bleibenden Leistungen der monatliche Beitrag sich um bis zu 50 % reduzieren lasse. Beratungsleistungen mit dieser Zielrichtung biete das Finanzdienstleistungs-unternehmen www.widge.de an.

Im Bereich der Zahnzusatzversicherung für gesetzlich versicherte Patienten ist festzustellen, dass seitens der Versicherer des Öfteren der Rücktritt vom Vertrag erklärt wird, sobald ein Neukunde einen Heil- und Kostenplan über eine umfassende implantologisch-prothetische Versorgung vorlegt. Begründet wird ein solcher Rücktritt dann mit der Verletzung vorvertraglicher Auskunftspflichten, insbesondere im Hinblick auf den bei Vertragsabschluss bestehenden Zahnzustand. So wurde beispielsweise eine vorbestehende Parodontose und ein nicht durchgebrochener Milchzahn als Rücktrittsgrund angegeben. Im letztgenannten Fall erfolgte eine gerichtliche Klärung zu Lasten der privaten Krankenversicherung, wonach ein solcher nicht durchgebrochener Milchzahn nicht als zahnmedizinische Anomalie zu betrachten sei, der bei einem Patienten die Vorstellung erwecke, dass dieser Umstand bei Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages als solcher zu offenbaren sei (LG Düsseldorf, Urt. v. 28.07.2010, 11 O 410/08).